Die Welle von Verhaftungen, die die Kommunistische Partei Deutschlands
(KPD) infolge der Aufstände im Oktober 1923 überrollte, traf insbesondere ihre
beiden nordwestdeutschen Bezirke, Wasserkante und Nordwest, hart. Bereits im
Zuge der Novemberrevolution waren lokale Komitees zur Unterstützung politischer
Gefangener entstanden, und die KPD hatte 1920 eine „Ausgleichsstelle
für die Unterstützung politischer Gefangener“ eingerichtet. Da diese nicht in
der Lage war, die zunehmende politische Verfolgung, etwa infolge der „März-
Aktion“, aufzufangen, rief die KPD im April 1921 zur Gründung von „Rote-
Hilfe-Komitees“ auf, die die organisierte Solidaritätsarbeit „bis in die untersten
Einheiten der Partei“ tragen sollten. Im Zuge einer Neuformierung 1922 wurden
die beiden zuvor gemeinsam im „Bereich Nord“ verwalteten Rote-Hilfe-
Bezirke Wasserkante und Nordwest eigenständig, die Gliederung der RH-Komitees
war damit deckungsgleich mit den Bezirken der KPD.
(….) Im Folgenden wird untersucht, welche Rolle die staatliche Repression gegen
die Aufständischen des „Deutschen Oktobers“ beim Gründungsprozess der
Roten Hilfe in Nordwest und Wasserkante spielte und welchen Einuss dies auf
den reichsweiten Organisationsaufbau hatte. Dabei markiert der Aufstand den
Beginn des Untersuchungszeitraums, der mit der Verabschiedung des Amnestiegesetzes
für politische Straftaten am 17. August 1925 endet, welches zur Freilassung
zahlreicher Aufstandsgefangener führte.
Die Untersuchung der Gründungsphase der RHD in den Bezirken Nordwest
und Wasserkante als Konsequenz der Oktoberniederlage erfolgt notwendigerweise
organisationsgeschichtlich. Darüber hinaus werden sozialhistorische
Schlaglichter auf die Praxis der Roten Hilfe geworfen, indem ihre Überparteilichkeit
sowie die Rolle von Frauen und Migrant*innen diskutiert werden.
Der ganze Artikel im Volltext: delius_oltmanns_rotehilfe_ABG2024_3